21 Dezember 2021
Am 15. Oktober hat Slowenien seine Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (EPGÜ) hinterlegt, womit die Gesamtzahl der Ratifizierungen auf sechzehn gestiegen ist. Wenn das System umgesetzt ist, können Anmelder ihre Erfindungen in mindestens 17 Ländern (die bestehenden 16 plus Deutschland) mit einem einzigen Einheitspatent schützen.
Wie wir bereits an dieser Stelle berichtet haben, geht der Vorbereitungsausschuss zum Einheitspatent davon aus, dass das System Mitte 2022 eingeführt werden kann.
Bevor das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit in vollem Umfang aufnehmen kann, wird es zunächst in eine „vorläufige Anwendungsphase“ eintreten, die voraussichtlich etwa acht Monate dauern wird. In der Phase der vorläufigen Anwendung wird das Gericht die Rechtsfähigkeit erlangen, um alle notwendigen organisatorischen Schritte, einschließlich der Einstellung von Richtern, abzuschließen. Neben der Ratifizierung des EPGÜ selbst hat Slowenien auch die Ratifizierung des Protokolls über die vorläufige Anwendung des EPGÜ hinterlegt. Damit die vorläufige Phase beginnen kann, muss nun nur noch ein weiteres EU-Land dieses Protokoll ratifizieren. Der Vorbereitungsausschuss hat bereits angedeutet, dass er davon ausgeht, dass diese zusätzliche Bestätigung noch vor Dezember dieses Jahres vorliegen wird.