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Kein Schutz mehr in Jersey über das Unionsmarkensystem

25 Juni 2024

Mit einigen Jahren Verspätung gab die Regierung von Jersey im März 2024 bekannt, dass eingetragene Unionsmarken keinen Markenschutz mehr in Jersey bieten.

Hintergrund ist eine Regelung, bei der Unionsmarken zwischen Oktober 2000 und April 2009 durch die Gemeinschaftsmarkenverordnung (EG Nr. 40/94) automatisch Schutz in Jersey boten. Die Regierung von Jersey hat klargestellt, dass dieser Schutz bereits seit dem 12. April 2009 nicht mehr besteht.

Sollten Sie sich für Ihren Markenschutz in Jersey auf Unionsmarken verlassen haben, muss dieser Schutz nun ggf. erneut erlangt werden. Hierzu bieten sich zwei Möglichkeiten:

  1. Markenschutz in Großbritannien: Mit einer nationalen Marke in Großbritannien haben Sie gleichzeitig Schutz für Jersey. Dieser Schutz ist auch enthalten in den sogenannten „comparable trade marks“, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union automatisch im UK Register erstellt wurden.
  2. Internationale Marken mit Schutz in Großbritannien: Auch Internationale Markenregistrierungen über das System der World Intellectual Property Organisation (WIPO), welche Schutz in Großbritannien beanspruchen, beinhalten automatisch Schutz für Jersey.

Falls Sie hierzu oder zu anderen Markenthemen Beratungsbedarf haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem üblichen Ansprechpartner bei Withers & Rogers oder Ute Pfaller in Verbindung.

 

Ute Pfaller

Praxisgruppe für Markenrecht

Diese Veröffentlichung ist eine allgemeine Zusammenfassung des Gesetzes. Sie soll eine auf Ihre konkrete Situation zugeschnittene Rechtsberatung nicht ersetzen.

© Withers & Rogers LLP Juni 2024