23 Februar 2023
Der 1. Juni 2023 ist jetzt für das Inkrafttreten des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) bestätigt worden. Am 17. Februar 2023 hat Deutschland das EPG-Übereinkommen ratifiziert.
Dank des EPG können Unternehmen und Erfinder ihre Patente in 17 EU-Staaten in einem einzigen Gerichtsverfahren durchsetzen. Dadurch, dass das Gericht nun seine Tätigkeit aufnimmt, wird auch das so genannte „Einheitspatent-Paket“ vervollständigt, wodurch das einzige EU-Einheitspatent ins Leben gerufen wird, das für die 17 EPG-Mitgliedstaaten gilt und das Patenterteilungsverfahren für große Teile von Europa vereinfacht.
Nach dem 1. Juni sind EPG-Benutzer in der Lage, das neue Gericht anzurufen, und die ersten Einheitspatente werden erteilt.
Die Übergangsmaßnahmen des EPA sind seit 1. Januar 2023 in Kraft, um sicherzustellen, dass sich Anmelder das Einheitspatent so bald wie möglich zunutze machen.
Die Ratifizierung des EPG-Übereinkommens durch Deutschland bedeutet auch, dass ab dem 1. März 2023 die Ausnahmeregelung (das so genannte „Opt-out“ aus der Zuständigkeit des EPG) in Anspruch genommen werden kann. Weitere Informationen über die Opt-out-Bestimmungen und das EPG im Allgemeinen können Sie unseren EPG-Ressourcenseiten hier entnehmen.