Auf der Grundlage ihres soliden Fundaments in Großbritannien haben Withers & Rogers ihre Kapazitäten in Deutschland und Frankreich weiter ausgebaut und verfügen außer ihren britischen Niederlassungen nun auch über Kanzleien und örtlich qualifizierte Anwälte in München und Paris.
Unser Service konzentriert sich in starkem Maße auf unsere Klienten. Wir streben danach, dass unsere Klienten uns als eine einheitliche Kanzlei sehen, wobei wir Klienten-Teams mit dem entsprechenden örtlichen und fachlichen Knowhow zusammenstellen, das sich nach Ihren geografischen und technischen Bedürfnissen richtet. Wir sorgen für die richtige Mischung aus nationalen und internationalen Klientenschnittstellen, so dass die Kommunikation stets reibungslos und effizient ist, unabhängig davon, ob wir uns auf Englisch mit internen Anwälten im Ausland oder mit Ihren örtlichen Fach-Teams in ihrer jeweiligen Landessprache verständigen.
Mit Niederlassungen in London, Paris und München sind wir in allen drei Hauptrechtshoheiten in Europa vertreten. Für uns wirken mehrere qualifizierte deutsche Patent‑ und Rechtsanwälte, die beim EUIPO und dem deutschen Patent‑ und Markenamt zugelassen sind. Qualifizierte französische Patentanwälte, die ebenfalls für uns tätig sind, können Patentanmeldungen beim französischen Patentamt (INPI) einreichen und weiterverfolgen. Des Weiteren kümmern wir uns um Anmeldungen beim norwegischen Amt für geistiges Eigentum. Vertrauen Sie uns Ihr gesamtes europäisches Portfolio aus Patentanmeldungen und Weiterverfolgung an – wir verfügen über die Kraft, das Wissen und die Erfahrung, die dafür notwendig sind.